Durch eine gesetzliche Änderung sind die ambulanten Vorsorgeleistungen wieder zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen geworden.
Gesetzliche Grundlage:
Sozialgesetzbuch V §23 Medizinische Vorsorgeleistungen
Als ambulante Vorsorgeleistung
Durch eine gesetzliche Änderung sind die ambulanten Vorsorgeleistungen wieder zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen geworden.
Gesetzliche Grundlage:
Sozialgesetzbuch V §23 Medizinische Vorsorgeleistungen
Die Krankenkassen sind nun somit wieder dazu verpflichtet, sich aktiv an der Erhaltung der Gesundheit ihrer Versicherten zu beteiligen. Sollten Sie also einen Kurantrag für eine ambulante Vorsorgeleistung, früher auch bekannt als offene Badekur, in einem anerkannten Kurort wie Bad Zwischenahn stellen, darf Ihre Krankenkasse diesen nicht ablehnen. Diese beliebte Form der Kur verbindet in der Regel für drei Wochen therapeutische Anwendungen mit den örtlich gegebenen Heilmitteln mit einem erholsamen Aufenthalt fernab des Alltags zur Stärkung und Erhaltung Ihrer Gesundheit.
Verbringen Sie Ihre ambulante Badekur im staatlich anerkannten Heilbad Bad Zwischenahn. Bei uns erhalten Sie während Ihres Aufenthaltes Therapien mit den kurörtlichen Heilmitteln – mit Bezuschussung Ihrer Krankenkasse!Dr. Norbert Hemken, Kurdirektor
In nur 6 Schritten
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Nach Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme stellen Sie gemeinsam den Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und erteilt Ihnen postalisch die Genehmigung für Ihre Ambulante Vorsorgeleistung inkl. Kostenübernahmebescheinigung. Nun haben Sie sechs Monate Zeit eine dreiwöchige Badekur in Bad Zwischenahn zu buchen.
Buchen Sie sich eine passende Unterkunft für Ihren Aufenthalt. Gerne ist Ihnen unsere Zimmervermittlung dabei behilflich.
Nach Reservierung Ihrer Unterkunft vereinbaren Sie bereits telefonisch vorab einen Termin für Ihren Anreisetag bei einem unserer Badeärzte.
Überreichen Sie dem Badearzt vor Ort alle notwendigen Unterlagen, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Vom Badearzt erhalten Sie anschließend die notwendige Heilmittelverordnung für Ihren Aufenthalt.
Die verordneten therapeutischen Anwendungen während Ihres Aufenthaltes erhalten Sie dann nach Terminvereinbarung im Gesundheitszentrum im Reha-Zentrum am Meer.
Adress- und Kontaktdaten
Name | Fachrichtung | Straße | Telefon |
---|---|---|---|
Dr. med. Frerk C. Ibbeken | Facharzt für Innere Medizin | Peterstr. 5 | 04403/ 5565 |
Andreas Voskamp | Allgemeinmediziner | Peterstr. 5 | 04403/ 3937 |
Dr. med. Peter Krupp | Facharzt für Innere Medizin | Peterstr. 16 a | 04403/ 93130 |
Dr. med. Marc Rudzio | Allgemeinmediziner | Weißer Weg 24 | 04403/ 59095 |
Anwendung natürlicher Heilmittel bei der Badekur
Die Badekur unterscheidet sich nach der medizinischen Indikation der Patienten und kann verschiedene Leistungen beinhalten:
Kneipp-Anwendungen
Moor und Fangopackungen/ Moorbäder
Medizinische Bäder
Krankengymnastik
Massagen
Lymphdrainage
Elektrotherapie
Da die Ambulante Vorsorgemaßnahme wieder eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, hat jeder Versicherte Anspruch auf eine ambulante Badekur.
Die offene Badekur dauert in der Regel 21 Tage.
Sie können alle 3 Jahre eine ambulante Badekur in anerkannten Kurorten beantragen.
Die Krankenkassen übernehmen bei der ambulanten Badekur die Kosten für die kurärztlichen Behandlungen sowie 90 % der Therapiekosten für die verordneten Kurmittel. Außerdem bezuschussen die Krankenkassen Ihre frei gewählte Unterkunft, die Verpflegung sowie den Gästebeitrag mit bis zu 16 Euro pro Tag. Die Höhe des Zuschusses hängt dabei von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Ja, um eine ambulante Badekur wahrzunehmen, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber Urlaub beantragen.
Sollte Ihre Krankenkasse den Antrag wider Erwarten ablehnen, haben Sie 4 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen hat Anspruch auf die Genehmigung einer ambulanten Badekur in einem staatlich anerkannten Kurort seiner Wahl. Bei der Badekur werden die Kosten für die kurärztlichen Behandlungen vollständig übernommen und die Therapiekosten zu 90 %. Die Versicherten erhalten eine Bezuschussung Ihrer Krankenkasse für die Unterkunft, die Verpflegung sowie für den Gästebeitrag.
Bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme wird mit der Genehmigung des Kostenträgers die Klinik, in welcher die Reha erfolgen soll, festgelegt und kann nicht frei gewählt werden.
Für die Teilnahme an einer Präventionsmaßnahme benötigen Sie im Vorfeld keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten mindestens eine Bezuschussung von 80 %.