Ihre Digitale Gästekarte

Die Vorteilskarte vom Zwischenahner Meer

Die Gästekarte ist die perfekte Begleitung für Ihren Urlaub in Bad Zwischenahn, die jeder Übernachtungsgast in Bad Zwischenahn benötigt. Sie können die Gästekarte schon bequem von zu Hause aus buchen. Dies geht entweder über die WELCMpass-App oder über die WELCMpass-Webseite.

Ihr Gastgeber vor Ort überprüft dann unkompliziert Ihre bereits gebuchte Gästekarte. So geht der Check-In vor Ort noch schneller und vor allem noch kontaktloser.

Ihre Gästekarte berechtigt zu vielen Vergünstigungen bei Eintritten, in der Gastronomie oder beim Einkaufen. Alle Vergünstigungen finden Sie in der WELCMpass-App oder -Webseite. Weitere Infos finden Sie auch nachfolgend bei uns.

Übrigens: Mit den Erlösen aus der Gästekarte Bad Zwischenahn werden die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen touristischen Einrichtungen finanziert. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Viele Vorteile für mehr Urlaubsgenuss

Wir begrüßen Sie im Moorheilbad sowie Kneipp-Kurort Bad Zwischenahn. Für einen noch spannenderen und abwechslungsreicheren Aufenthalt am Zwischenahner Meer, erhalten Sie mit unserer Gästekarte attraktive Vorteile.

 

Digitale Gästekarte buchen

So geht es:

Mit WELCMpass buchen Sie Ihre Gästekarte online – am Bequemsten bereits vor Ihrem Urlaub von zu Hause aus.

Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten, denn WELCMpass ist systemunabhängig. Wer kein Smartphone hat, kann die Gästekarte gerne schon zu Hause am PC kaufen und ausdrucken.

Nutzung der Gästekarte in der WELCMpass-App

Laden Sie sich die App WELCMpass auf Ihr Smartphone

Die Höhe des Gästebeitrags

Personen ab 18 Jahren sind verpflichtet den Gästebeitrag (ehemals auch Kurbeitrag genannt) in der Höhe von 2,30 € zu entrichten. Dieser gilt pro Tag (An- und Abreise = 1 Tag).

Wann erhalte ich eine Vergünstigung oder Beitragsbefreiung?

Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrem Vermieter oder in der Tourist-Information Bad Zwischenahn.

  • Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern/Großeltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Teilnehmer an den von der Gemeinde anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen
  • Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten
  • Schwerbehinderte und Kriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbstätigkeit 100 v. H. beträgt, auf Antrag, soweit nicht Träger der Sozialversicherungen, der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege die Kosten des Aufenthalts und der Kur in voller Höhe tragen
  • Schwerbehinderte und Kriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbstätigkeit 100 v. H. beträgt, auf Antrag, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und der Kur in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag
  • Begleitpersonen von Jugendgruppen auf Antrag
  • Den von Trägern der Sozialversicherung, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege entsandten Personen wird auf Antrag eine Vergünstigung von 20 v. H. gewährt, sofern die Aufenthaltsdauer mindestens 15 Tage beträgt.
  • Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 70% beträgt, erhalten auf Antrag gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises eine Ermäßigung von 20 v. H.

Der Jahresgästebeitrag beträgt 69 €

Jeder Beitragspflichtige kann an Stelle des nach Tagen berechneten Gästebeitrages zur Abgeltung des Gästebeitragsanspruchs einen Jahresgästebeitrag zahlen.

Der Bemessung des Jahresgästebeitrages liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde. Der Aufenthalt braucht nicht zusammenhängend genommen zu werden. Bereits gezahlte und nach Tagen berechnete Gästebeiträge werden auf den Jahresgästebeitrag angerechnet. Der Jahresgästebeitrag beträgt 69 €.

Die Jahresgästekarte erhalten Gäste bei der Gemeinde unter der Telefonnummer 04403 6040.